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   VG München, 15.07.2009 - M 18 K 09.2458   

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VG München, 15.07.2009 - M 18 K 09.2458 (https://dejure.org/2009,36567)
VG München, Entscheidung vom 15.07.2009 - M 18 K 09.2458 (https://dejure.org/2009,36567)
VG München, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - M 18 K 09.2458 (https://dejure.org/2009,36567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rücknahme der Erlaubnis zur Kindertagspflege und Untersagung der Betreuung von Kindern und Jugendlichen; Geeignetheit der Pflegeperson

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG München, 15.07.2009 - M 18 S 09.2461

    Rücknahme der Erlaubnis zur Kindertagespflege; Geeignetheit der Pflegeperson

    Auszug aus VG München, 15.07.2009 - M 18 K 09.2458
    Mai 2009, mit der die Erlaubnis zur Kindertagespflege zurückgenommen wurde, wiederherzustellen (Az.: M 18 S 09.2461).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakte aus diesem Verfahren und dem Verfahren M 18 S 09.2461 sowie auf die beigezogene Behördenakte verwiesen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - 12 B 1224/08

    Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis zur Kindertagespflege im Wege des

    Auszug aus VG München, 15.07.2009 - M 18 K 09.2458
    Der Begriff der Eignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 2.9.2008, Az.: 12 B 1224/08, recherchiert in Juris).
  • VGH Bayern, 17.12.2008 - 12 CS 08.1417

    Vorläufig keine Betriebserlaubnis für das "Haus für Kinder" in München

    Auszug aus VG München, 15.07.2009 - M 18 K 09.2458
    Juni 2009 abstellt, nicht die Zugehörigkeit der Klägerin zu der Scientology Organisation an sich, sondern der Einfluss von von Scientology vertretenen Lehren und angewandten Technologien über die Klägerin auf die von ihr betreuten Kinder (vgl. hierzu BayVGH, Beschl. v. 17.12.2008, Az.: 12 CS 08.1417, recherchiert in Juris).
  • VG Freiburg, 11.11.2009 - 2 K 2260/08

    Widerruf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege - Zur Frage der persönlichen

    Die nachträgliche Aufhebung einer Tagespflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII richtet sich - in Ermangelung einer eigenständigen gesetzlichen Regelung, wie sie etwa für die Vollzeitpflege in § 44 Abs. 3 SGB VIII getroffen wurde - nach den allgemeinen Regelungen der §§ 44 ff. SGB X (vgl. VG München, Urt. v. 15.7.2009 - M 18 K 09.2458 -, in Juris).

    Damit reicht ihre Regelungswirkung über die punktuelle Gestaltung eines Rechtsverhältnisses hinaus und hat Wirkungen über den Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe hinaus (zur Qualifizierung der Erlaubnis nach § 43 SGB VIII als Dauerverwaltungsakt auch Jans/Happe/Saurbier, Kinder- und Jugendhilferecht, Erl. § 43 Art. 1 KJHG Rn. 18; VG München, Urt. v. 15.7.2009 - M 18 K 09.2458 -, in Juris; vgl. auch BSG, Urt. v. 18.3.1998 - B 6 KA 23/97 R -, in Juris: Genehmigung zur Durchführung vertragsärztlicher Leistungen ist Dauer-VA).

    Daneben soll sie in ihrem Verhalten eine Vorbildfunktion für die betreuten Kinder haben (VG München, Urt. v. 15.7.2009 - M 18 K 09.2458 -, in Juris).

  • VG München, 15.07.2009 - M 18 S 09.2461

    Rücknahme der Erlaubnis zur Kindertagespflege; Geeignetheit der Pflegeperson

    Mai 2009, mit der die Erlaubnis zur Kindertagespflege zurückgenommen worden war, aufzuheben (Az.: M 18 K 09.2458).

    Mit Urteil vom gleichen Tag wurden im Verfahren M 18 K 09.2458 die Verfügung der Antragsgegnerin vom .

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakte aus diesem Verfahren und dem Verfahren M 18 K 09.2458 sowie auf die beigezogene Behördenakte Bezug genommen.

    Zu den Gründen im Einzelnen wird auf die Entscheidungsgründe des am selben Tag ergangenen Urteils im Verfahren M 18 K 09.2458 Bezug genommen.

  • VG München, 28.08.2019 - M 31 K 19.203

    Ablehnung eines Förderantrags wegen Nichtabgabe der sog.

    Auch aus dem von der Klägerin in Bezug genommenen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 15. Juli 2009 (Az. M 18 K 09.2458) lässt sich für die vorliegend zu entscheidende Rechtsfrage nichts Entscheidungserhebliches gewinnen.
  • VG Saarlouis, 08.12.2010 - 11 L 942/10

    Aufhebung einer Tagespflegeerlaubnis wegen Gefährdung des Kindeswohls

    Soweit die Rechtsprechung im einschlägigen Zusammenhang § 48 Abs. 1 SGB X als einschlägige Vorschrift angesehen hat (VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 11.11.2009 - 2 K 2260/08 - und VG München, Urteil vom 15.07.2009 - M 18 K 09.2458 - beide zitiert nach juris) , unterscheiden sich diese Fälle von dem hier zu entscheidenden dadurch, dass dort eine dem § 5 Abs. 5 Satz 6 SKBBG entsprechende Landesvorschrift nicht vorhanden war.
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